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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für alle Buchungen von Umra-Reisen bei umravision... (Nadir Moubarrid) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reiseleistungen, die zwischen dem Reisenden und umravision... (nachfolgend "Veranstalter" genannt) geschlossen werden.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen.

2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form. Mit Zugang der Reisebestätigung oder Rechnung kommt der Vertrag zustande.

2.3 Bei Anmeldungen für minderjährige Teilnehmer ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

3. Zahlung

3.1 Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises fällig.

3.2 Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.

3.3 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

3.4 Die Zahlung kann per Überweisung erfolgen.

4. Leistungen

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den hierauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung.

4.2 Im Reisepreis enthaltene Leistungen:

  • Hin- und Rückflug in der Economy Class
  • Unterbringung im gebuchten Zimmertyp (Standard: 4-Bett-Zimmer)
  • 2 Mahlzeiten täglich
  • Alle Transfers vor Ort
  • Visabeschaffung (Tourismus-Visum)
  • Workshops zur Vater-Kind-Beziehung
  • Spirituelle Begleitung und Betreuung
  • Vorbereitungsseminar (online oder offline)
  • Ausflugsprogramme zu historischen Stätten

4.3 Nicht im Reisepreis enthalten sind persönliche Ausgaben, zusätzliche Verpflegung und individuell gebuchte Zusatzleistungen.

5. Reisedokumente und Gesundheitsvorschriften

5.1 Der Reisende ist verpflichtet, sich über Einreise-, Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften zu informieren.

5.2 Für die Einreise nach Saudi-Arabien ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.

5.3 Der Veranstalter unterstützt bei der Visabeschaffung, haftet jedoch nicht für die Erteilung des Visums durch die saudi-arabischen Behörden.

5.4 Alle Teilnehmer müssen gesundheitlich in der Lage sein, die Umra-Rituale durchzuführen.

6. Rücktritt durch den Reisenden

6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

6.2 Bei Rücktritt fallen folgende Stornogebühren an:

  • Bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
  • 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
  • 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
  • 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
  • 14 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
  • Am Abreisetag oder bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises

6.3 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

7.1 Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Vater-Kind-Paare.

7.2 Der Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu erklären.

7.3 Bei höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien) kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten.

8. Änderungen und Abweichungen

8.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen nach Vertragsschluss sind nur zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

8.2 Programmänderungen aus wichtigem Grund (z.B. Wetter, Sicherheit) bleiben vorbehalten.

9. Gewährleistung

9.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen.

9.2 Mängel sind unverzüglich dem Veranstalter oder dessen örtlicher Vertretung anzuzeigen.

9.3 Nach Rückkehr können Mängelansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Reisende seinen Verpflichtungen zur unverzüglichen Mängelanzeige nachgekommen ist.

10. Haftung

10.1 Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung und sorgfältige Auswahl der Leistungsträger.

10.2 Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

10.3 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

11. Mitwirkungspflichten des Reisenden

11.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

11.2 Der Reisende hat die Kleiderordnung und religiösen Vorschriften in Saudi-Arabien zu beachten.

11.3 Teilnehmer, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen oder die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

12. Besondere Bestimmungen für Vater-Kind-Umra

12.1 Pro Vater kann nur ein Kind teilnehmen. Dies ist Kernbestandteil des Konzepts.

12.2 Das teilnehmende Kind muss zwischen 10 und 14 Jahren alt sein.

12.3 Die Teilnahme am gesamten Programm einschließlich der Workshops ist verpflichtend.

13. Datenschutz

13.1 Der Veranstalter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO.

13.2 Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt deutsches Recht.

14.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

15. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

Stand: November 2025

Vater-Kind-Umra

Wir haben uns darauf spezialisiert Umrareisen und Weiterbildungen für Väter und Kinder zu organisieren, um ihre zwischenmenschliche Beziehung zu stärken.

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